FD

Dienststellen:

Finanzmanagement
Stadtbuchhaltung
Steuerverwaltung

Dienststelle Finanzmanagement:
 
Leiter: Burghard DRUMM 
Stellvertreter:Dr. Dietmar NEUDORFER  
 
Adresse:Stadtplatz 1, A-4600 Wels 
Telefon:+43 7242 235 5640 
FAX:+43 7242 235 6600 
E-Mail:fin@wels.gv.at 

Produkte/Leistungen-Formulare:

Produkte/Leistungen Dst. Finanzmanagement

Budgetierung und Finanzcontrolling

Finanzierungen und Versicherungen

Kassenführung

Wirtschaftsförderung

Wirtschaftspartnerschaften

Budgetierung und Finanzcontrolling

Budget
Mittelfristige Finanzplanung
Finanzwirtschaftliche Stellungnahmen
Finanzberichte
Beantragung von Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz sowie von Bedarfszuweisungen
Informationskoordinierung und Überwachung von EU-, Bundes- und Landesförderungen
Entwicklung einer im Rechnungswesen integrierten Kosten- und Leistungsrechnung

Finanzierungen und Versicherungen

Darlehensaufnahmen und Schuldendienstabwicklung
Haftungsübernahmen
Liquiditätsmanagement
Mittelbewirtschaftung der Dienststelle
Leasing
Versicherungen
Ausarbeitung von Finanzierungsvorschlägen

Kassenführung

Kassenrechnung
Durchführung der unbaren und baren Zahlungen der Stadt
Abrechnung mit Nebenkassen
Eröffnung und Schließung von Bankverbindungen der Stadt

Wirtschaftsförderung

Kleingewerbeförderung (KGF 1998)
Regionale Investitionsförderung (RIF 1998)
Nahversorgungsförderung (NVF 1999)
Wirtschaftssubventionen nach Subventionsordnung
Jungunternehmer - Beratungsförderung (Jub 1996)
ModernisierungsEuro-Förderung 2005 (MEF 2005)
Entwicklung der kommunalen Wirtschaftsförderung

Wirtschaftspartnerschaften

Internationale Wirtschaftspartnerschaften der Stadt Wels

Die Stadt Wels unterstützt seit vielen Jahren Welser Unternehmen in ihren Aktivitäten in Ost-Europa. Im Hause des Magistrates kümmern wir uns im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaften darum, die diversen Kontakte und Anstrengungen zu diesem Thema zu bündeln.

Kooperation mit dem Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Ein zentraler Bestandteil ist die sehr gut funktionierende Partnerschaft mit dem Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich. Das WIFI veranstaltet Managementlehrgänge in Ost-Europa vorwiegend in den Ländern Russland, Slowakei, Ukraine, Bulgarien, Rumänien u. Georgien. Teilnehmer derartiger Kurse sind Manager örtlicher Klein-, Mittel- aber auch Großunternehmen aus dem mittleren und höheren Managementbereich.

Zum Abschluss und Höhepunkt der Lehrgänge ist meist ein Österreichaufenthalt eingeplant. Nach einigen Tagen in Wien kommen die Gäste auch in unsere Stadt.

Der Magistrat der Stadt Wels organisiert zum einen Firmenbesichtigungen für die gesamte Delegationsgruppe bei großen Welser Unternehmen beispielsweise bei den Firmen Fronius, Reformwerke oder Kraftwerk. Zum anderen vermitteln wir aber auch in Zusammenarbeit mit der Welser Wirtschaftskammer Kontakte und Termine zu Betrieben im Großraum Wels die  individuell auf die Interessen und Geschäftsfelder der ausländischen Manager abgestimmt sind.
Im ersten Halbjahr 2008 fanden mehr als 100 solcher Kontaktgespräche mit interessierten österreichischen Firmen statt, wobei das Interesse der heimischen Betriebe insbesondere an Kontakten mit den neuen EU-Mitgliedsstaaten stark im Steigen begriffen ist. Ein ganz besonderes Interesse der ausländischen Unternehmen gilt in unserer Stadt allen Formen der Alternativenergie.

Wirtschaftspartnerstädte
Des weiteren pflegen wir sehr intensiv unsere Kontakte zu unseren Wirtschaftspartnerstädten wie Saki in der Ukraine, Varna in Bulgarien, Baia Mare in Rumänien und Tiflis in Georgien. Bei diesen Kontakten steht vor allem der Austausch von Erfahrungen auf kommunaler Ebene im Vordergrund.

Die Stadt Wels ist neben der Bundeshauptstadt die einzige österreichische Stadt die sich um internationale Wirtschaftspartnerschaften kümmert und bemüht.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass dieses Engagement von den  Unternehmen im Großraum Wels sehr geschätzt wird. Wir werden auch in Zukunft unsere Wirtschaftskompetenz – eben auch auf internationaler Ebene – forcieren und uns in diesem Sinne für die Welser Unternehmen einsetzen.

Vzbgm. Hermann Wimmer
Referent für internationale Wirtschaftspartnerschaften

 

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Kleingewerbeförderung 1998

Kurzfassung

Rechtsgrundlage
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 7.7.1998, in der Fassung der Beschlüsse vom 17.12.2001 und 23.6.2003 mit dem die Richtlinien zur "Kleingewerbeförderung 1998" (KGF 1998) erlassen werden.

Förderziele
Förderung von gewerblichen Unternehmen
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Verbesserung der Produktivität

Förderungswerber
Kommunalsteuerpflichtige Betriebe nach der Gewerbeordnung mit derzeitigem oder zukünftigem Standort Wels und höchstens € 750.000,-- Jahresumsatz

Förderbare Maßnahmen
Steuerlich aktivierbare Investitionen, wie Sanierungsmaßnahmen und Umgestaltung der Betriebsräume im Innenbereich, Erwerb von standortgebundenen Maschinen, Lkw, fahrbare Arbeitsmaschinen, Taxi- und Mietfahrzeuge mit Lenkerbeistellung, Ausstattung von Schau- und Ausstellungsräumen, -flächen im Freien sowie Investitionen, die der Vermietung dienen, nur dann, wenn damit ein dauerhafter Arbeitsplatz geschaffen wird

Förderungsart, -ausmaß
Halbjährliche, gleichbleibende Zinszuschüsse in Höhe von 3 % zu einem Darlehen eines Welser Geldinstitutes (mind. € 7.300,--, max. € 46.000,--) auf max. fünf Jahre; Deckelung für Bankenkonditionen.
Einreichfrist

Schriftlich mit dem dafür aufgelegten Formblatt unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen über die Welser Geldinstitute vor Investitionsbeginn (Toleranzfrist).

Zuständige Stelle, weitere Auskünfte
Finanzdirektion, Dst. Finanzmanagement
4601 Wels, Eingang Stadtplatz 3, Zi. 269
E-Mail
fin@wels.gv.at
Bearbeiterin: Ursula Obermayr, Tel. 07242/235-5620 DW, Fax 6600 DW.

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Richtlinien KGF 1998 (55 kB)
Ansuchen - KGF 1998 (387 kB)



Regionale Investitionsförderung 1998 (RIF 1998)

Kurzfassung

R
echtsgrundlage
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 7.7.1998 in der Fassung der Beschlüsse vom 17.12.2001 und 23.6.2003 mit dem die Richtlinien zur Regionalen Investitionsförderung 1998 (RIF 1998) erlassen werden.

Förderziele
Förderung von gewerblichen und industriellen Unternehmen
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Verbesserung der regionalwirtschaftlichen Situation

Förderungswerber
Kommunalsteuerpflichtige Betriebe mit derzeitigem oder zukünftigem Standort Wels und mind. € 750.000,-- Jahresumsatz

Förderbare Maßnahmen
Steuerlich aktivierbare Investitionen, wie Erwerb, Errichtung oder Erweiterung von Betriebsgebäuden, Erwerb von standortgebundenen Maschinen sowie die Schaffung von Vollerwerbsarbeitsplätzen (Investitionsgleichwerte), freiwillige Umweltschutzmaßnahmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Kaufpreis bei Betriebsübernahmen (Konkurs-, Ausgleichsabwicklung; Standorterhaltung)

Förderungsart, -ausmaß

Direktzuschüsse in Höhe von 5 bis 10 % (Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, freiwillige Umweltschutzmaßnahme und Standortbegründung in Wels) zu einer förderbaren Investitionssumme von mind. € 46.000,-- bis maximal € 327.000,--, jeweils abzüglich 30 % Eigenmittelanteil sowie weiterer Förderungen
Schriftlich mit dem dafür aufgelegten Formblatt unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen über die Welser Geldinstitute vor Investitionsbeginn (Toleranzfrist) jeweils bis spätestens 31.3. bzw. 30.9. eines Kalenderjahres


Zuständige Stelle, weitere Auskünfte
Finanzdirektion, Dst. Finanzmanagement
4601 Wels, Eingang Stadtplatz 3, Zi. 381 u. 382
E-Mail
fin@wels.gv.at

Gerold Reisinger, Tel. 07242/235-5850 DW, Fax 6460 DW
Susanne Klinger, Tel. 07242/235-5610 DW, Fax 6460 DW

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Nahversorgungsförderung 1999 (NVF 1999)

Kurzfassung

Rechtsgrundlage:
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 8.4.1999 in der Fassung des Beschlusses vom 17.12.2001, mit dem die Richtlinien zur Förderung der Nahversorgung 1999 (NVF 1999) neu erlassen werden.

Förderungswerber:
Lebensmitteleinzelhändler mit dem Standort Wels

Förderungszweck:
Standorterhaltung des Betriebes und dadurch Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderungsvoraussetzungen:

Ausübungsberechtigung des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers
Handelsberechtigung für den Einzelhandel nach § 124 Z. 10 Gewerbeordnung 1994 idgF
Umsatzhöhe höchstens € 720.000,-- p.a. zuzüglich je € 120.000,-- ab dem dritten
Vollbeschäftigten oder Lehrling


Förderungsart, -ausmaß:

Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite: 3%

max € 480,--

Zuschuss zu den Betriebsausgaben des Vorjahres
- bis max. € 560.000,-- Jahresumsatz
- bis max. € 720.000,-- Jahresumsatz


max. € 2.400,--
max. € 1.600,--


Einreichfrist:
Schriftlich mit dem dafür aufgelegten Formblatt unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. August für Betriebsausgaben des Vorjahres

Ansprechpartnerin:
Ursula Obermayr
Rathaus, 2. Stock, Zi. 269
Tel.: 07242/235-5620
Fax: 07242/235-6600

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Wirtschaftssubventionen nach Subventionsordnung

Kurzfassung

Rechtsgrundlage:
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 30.01.1975 in der Fassung des Beschlusses vom 7.7.2005, mit dem Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln erstellt werden (Subventionsordnung der Stadt Wels).

Geltungsbereich:
Für alle jene Förderfälle, für die k e i n e b e s o n d e r e n R i c h t l i n i e n (etwa: "Regionale Investitionsförderung" oder "Kleingewerbeförderung") erlassen wurden und die nicht ohnedies aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführen sind.

Förderungswürdigkeit:
Alle im Interesse der Stadt Wels (und damit ihrer Bürger) gelegenen Aufgaben und Vorhaben, insbesondere im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich und die innerhalb des Stadtgebietes Wels besorgt und durchgeführt werden.

Förderungsart, -ausmaß:

Verschiedene Abwicklungsarten sind möglich, z.B. Nicht rückzahlbare Zuschüsse, Übernahme der Annuitäten für ein aufgenommenes Darlehen usw. Grundsätze und Entscheidungsgrundlage sind Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sowie größtmögliche Wirkung.

Einreichung von Wirtschaftsförderungsanträgen:
Schriftlich, möglichst vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des dafür aufgelegten Formblattes bei der unten angeführten Stelle.
Über Verlangen sind Finanzierungspläne und alle sonstigen, für eine Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Informationen beizubringen.

Bearbeitung:
Einreichung des Antrages beim Magistrat Wels - Prüfung durch die Aufgabengruppe Wirtschaftsförderung und Ausarbeitung eines Förderungsvorschlages - Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtsenat - Verständigung über Förderung - Auszahlung des Förderbetrages - Legung des Verwendungsnachweises

Ansprechpartner:

Gerold Reisinger, Tel. 07242/235-5850 DW, Fax 6460 DW
Susanne Klinger, Tel. 07242/235-5610 DW, Fax 6460 DW

E-mail:
fin@wels.gv.at

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Jungunternehmer-Beratungsförderung (JUB-1996)

Kurzfassung

Rechtsgrundlage:
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 17.12.1996, mit dem Richtlinien zur Förderung professioneller Beratungsleistungen für Jungunter- sowie Betriebsübernehmer im Stadtgebiet Wels erlassen werden - Jungunternehmerberatungsförderung (JUB 1996).

Förderungswerber:
Natürliche und juristische Personen, die beabsichtigen, im Stadtgebiet Wels ein Unternehmen neu zu gründen bzw. einen bestehenden Betrieb zu übernehmen (Jung"-Unternehmer).

Förderungszweck:
Durch professionelle Beratung von "Jung"-Unternehmern die Neugründung von Betrieben bzw. die Übernahme bestehender Betriebe im Stadtgebiet Wels erleichtern, um so die Voraussetzungen für eine gesunde Betriebsstruktur zu schaffe bzw. aufrechtzuerhalten.

Förderungsvoraussetzungen:
Berechtigung zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit
Beratungsleistung im Ausmaß von zumindest 24 Stunden durch einen Betriebsberater
Unternehmensgründung bzw. Übernahme eines bestehenden Betriebes im Stadtgebiet Wels darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Förderungsart, -ausmaß:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von € 363,36.

Einreichfrist:
Nach erbrachter Beratungsleistung schriftlich mit dem dafür aufgelegten Formblatt unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen direkt beim Magistrat der Stadt Wels.

Ansprechpartner:
Gerold Reisinger, Tel. 07242/235-5850 DW, Fax 6460 DW
Susanne Klinger, Tel. 07242/235-5610 DW, Fax 6460 DW

E-mail:
fin@wels.gv.at

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ModernisierungsEuro-Förderung 2005 (MEF 2005)

ModernisierungsEuro-Förderung 2005 (MEF 2005)

Kurzfassung

Rechtsgrundlage
des Gemeinderates der Stadt Wels vom 28.11.2005 in der Fassung des Beschlusses vom 17.12.2007, mit dem Richtlinien zur Förderung der Gestaltung von Geschäftsportalen und Ladeneinrichtungen neu angesiedelter und bestehender Geschäftsflächen von Einzelhandelsunternehmen in der Kernzone der Stadt Wels erlassen werden (Gesamtfassung siehe ua. Download).

Förderziele
Gestaltung von Geschäftsportalen und Ladeneinrichtungen neu angesiedelter und bestehender Geschäftsflächen von Einzelhandelsunternehmen in der Kernzone der Stadt Wels, Weiterentwicklung des Branchenmixes und der Angebotsqualität in der Stadt Wels.

Förderungswerber
Förderbar sind Einzelhandelsunternehmen im Sinne der Gewerbeordnung mit ebenerdigem Portalgeschäft mit derzeitigem oder zukünftigem Standort in der Kernzone Wels, die einen Business-Beurteilungs-Schein der Stadtmarketing Wels GmbH aufweisen und bei ihrer Betriebsausübung eine jährliche Umsatzhöhe von höchstens € 5.000.000,-- ausweisen. Darüber hinaus können Handels- und Kleingewerbebetriebe mit ebenerdigem Portalgeschäften, welche als förderungsrelevant im Sinne der Stadtmarketing GmbH eingestuft werden, Einzelhandelsunternehmen gleichgesetzt werden. Ausgeschlossen sind Gastronomiebetriebe. Für förderbare Maßnahmen nach Pkt. a) oder c) muss zusätzlich eine positive städtebauliche Stellungnahme seitens der Baudirektion gegeben sein.

Förderbare Maßnahmen

  • bauliche Neugestaltung der Geschäftsportale im Außenbereich in der Kernzone. 
    (MODERNISIERUNGSEURO PORTAL)
  • Neugestaltung der Ladeneinrichtung mit den Bereichen Ladenbau, Licht, Boden. Es muss in mindestens 2 dieser Bereiche investiert werden. Die Auslagengestaltung wird dem Ladenbau zugerechnet.
    (MODERNISIERUNGSEURO EINRICHTUNGSERNEUERUNG
    )

  • Neugestaltung der Geschäftsportale (lit a) und der Einrichtungserneuerung (lit b) 
    (MODERNISIERUNGSEURO KOMBI)

Obige Investitionen sind förderbar, falls diese im Rahmen einer Einzelmaßnahme für den jeweiligen Förderbereich erfolgen.

Förderungsart, -ausmaß
Der Zuschuss wird für eine förderbare Investitionen von mindestens € 5.000,-- und max. € 25.000,-- pro Förderart (Ladeneinrichtung, Portal) gewährt. Wird innerhalb eines Jahres die Ladeneinrichtung und das Portal erneuert, beträgt der einmalige Zuschuss 20 % der förderbaren Gesamtinvestition. Nutzt man die Förderung im vollem Umfang aus, wird ein Betrag von max. € 10.000,-- zugeschossen. Jeder Handelsbetrieb hat auch die Möglichkeit nur in einen der beiden Teilbereiche zu investieren. In diesem Fall beträgt der Direktzuschuss 15 % der förderbaren Investitionssumme.

Einreichfrist
Der Förderzeitraum ist vom Oktober 2005 bis 31.12.2012. Grundsätzlich unterliegen der Förderung nur Investitionen, die nach Einreichung des Förderungsansuchens anfallen und bei der die Einreichung eines Förderungsansuchens bis spätestens 31.12.2012 und die Rechnungslegung bis spätestens 30.6.2013 erfolgt ist.

Zuständige Stelle, weitere Auskünfte
Finanzdirektion, Dst. Finanzmanagement
4601 Wels, Eingang Stadtplatz 3, Zi. 381 u. 382
E-Mail:
fin@wels.gv.at
Bearbeiter:
Herr Gerold Reisinger, Tel. 07242/235-5850 DW, Fax 6460 DW
Frau Susanne Klinger, Tel. 07242/235-5610 DW, Fax 6460 DW

Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.



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Richtlinien ModernisierungsEuro (58 kB)



Entwicklung der kommunalen Wirtschaftsförderung
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Beteiligungsmanagement

Bearbeiter:

Dr. Dietmar Neudorfer

Adresse:

Stadtplatz 1, A–4600 Wels

Telefon:

+43 7242 235 3290

FAX:

+43 7242 235 6600

E-Mail:

fd@wels.gv.at

Leistungen-Formulare:

Vermittlung zwischen Gesellschaftervertreter und Beteiligungsgesellschaften

Koordinierung der Genehmigungen von Geschäftsvorgängen durch die erforderlichen Gremien

Mitwirkung bei der Erstellung von Budgets und Jahresabschlüssen und deren Analyse

Betriebswirtschaftliche Beratung der Unternehmen

Mitwirkung bei Sonderprojekten der Stadt und Beteiligungsgesellschaften

Evidenthaltung aller Beteiligungsverhältnisse der Stadt Wels

Personalangelegenheiten von Vorstand und Geschäftsführung

Angelegenheiten der Fachhochschule

Subventionen / Gesellschafterzuschüsse

Beteiligungsberichtswesen