BZ

Dienststellen:

Standesamt und Staatsbürgerschaft
Melde- Pass- und Wählerservice
Verwaltungspolizei
Verkehrsrecht
Gesundheitsdienst
Lebensmittelaufsicht und Märkte
Baurecht
Gewerbe- und Wasserrecht

Dienststelle Gesundheitsdienst:
 
Leiter:Dr. Hubert ZÖDL 
Stellvertreter:MR Dr. Wilhelm REINHART  
 
Adresse:Rot-Kreuz-Str. 3, A-4600 Wels 
Telefon:+43 7242 235 3900 
FAX:+43 7242 235 3990 
E-Mail:gd@wels.gv.at 
 

Imfpaktionen

- Allgemeine Informationen zu Impfungen

 

Produkte/Leistungen-Formulare:

Produkte/Leistungen Dst. Gesundheitsdienst

 

Zum Gesundheitsdienst gehören unter anderem folgende Aufgaben und Leistungen:

Im Raum Oberösterreich werden Vorträge und Workshops von Privatpersonen bzw. Organisationen veranstaltet, in denen vor angeblichen Gesundheitsgefährdungen durch Impfungen gewarnt wird, die aber nach einhelliger Meinung der Gesundheitsbehörden jeder Grundlage entbehren.

Der Gesundheitsdienst des Magistrates warnt vor derartigen Veranstaltungen, die die Wirksamkeit von Impfungen in Frage stellen. Impfungen sind die wichtigsten Vorbeugungsmaßnahmen gegen Infektionskrankheiten, die der modernen Medizin derzeit zur Verfügung stehen.

 

Überwachung aller gesundheitsbezogenen Einrichtungen:
z.B. Apotheken, Krankenanstalten, Ambulatorien, Blutspendeaktionen, Plasmapheresestelle, Blutbank etc.

 

Überprüfung der Arzneimittel-, Suchtgift- und Giftgebarung:
z.B. Ausstellung von Giftbezugsbewilligungen etc.

 

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten:

- Impfungen
- Impfaktionen in Schulen
- Impfungen für Kinder und Erwachsene im Gesundheitsdienst

Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung*, Masern-Mumps-Röteln, Hepatitis B
FSME (wenn Aktion)
Informationen und Beratung über empfohlene Impfungen und prohylaktischen
Maßnahmen bei Auslandsreisen erhalten Reisende bei der Dst. Gesundheitsdienst des Magistrates der Stadt Wels, Rot-Kreuz-Str. 3, 4600 Wels,
Tel.Nr.: 235/3920, 3940 oder 8900.

- Offizielle Gelbfieberimpfstelle

Magistrat Wels Dst. Gesundheitsdienst ist offizielle Gelbfieberimpfstelle.
Gemäß Erlass des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vom 6.2.2001 ist dem Gesundheitsdienst die Anerkennung als Gelbfieberimpfstelle erteilt worden. Die Gelbfieberimpfung darf nur an offiziellen, von der Weltgesundheitsorganisation genehmigten Impfstellen durchgeführt werden.
Gelbfieber ist eine akute Viruserkrankung, die vor allem im tropischen Afrika und in Süd- und Mittelamerika entlang des Äquatorgürtels heimisch ist. Die Übertragung erfolgt durch Stechmücken.

- Erfassung, Erhebungen und Kontrollen bei anzeigepflichtigen Erkrankungen

(z.B. infektiöse Darmkrankheiten wie Salmonellosen usw.);

- Tuberkulose-Fürsorge - Röntgenschirmbildaufnahmen, Erhebungen und Umgebungsuntersuchungen bei Erkrankten, Tuberkulose-Reihenuntersuchungen als Vorsorgemaßnahme usw.

 

Sachverständigentätigkeit der Amtsärzte:
z.B. im Rahmen der Bäderhygiene (Überprüfung von öffentlichen Frei- und Hallenbädern, Saunaanlagen, Whirlpools etc.);
Überprüfung von Solarien, Tätowier- und Piercing-Studios etc.
Überprüfung von sanitären Missständen

Gesundheitsförderung:
diverse Gesundheitsaktionen z.B. Lungenfunktionstests, Hautuntersuchungen im Freibad etc.

Amtsärztliche Untersuchungen:
z.B. nach dem Pflegegeldgesetz, Mutterschutzgesetz, Behindertengesetz etc.;
Organisation der Untersuchungen der Schüler in den Pflichtschulen.






Impfaktion

"Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis (Keuchhusten) für Erwachsene!"

Die Zahl der an Pertussis (Keuchhusten) erkrankten Erwachsenen mit pulmologischen Komplikationen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Viele Studien weisen Erwachsene als Infektionsquelle für Neugeborene aus. Die Aufrechterhaltung der Immunität gegen Pertussis (Keuchhusten) durch regelmäßige Auffrischungsimpfungen ist der einzig effektive Weg einer Infektion vorzubeugen und auch empfängliche Gruppen der Bevölkerung, die nicht geimpft werden können (z.B. Neugeborene), indirekt zu schützen. Dies ist besonders für Eltern bzw. Haushaltsangehörige von Neugeborenen anzuraten, weil diese Personen die häufigste Infektionsquelle für die noch ungeschützten Kinder sind.

Für Auffrischungsimpfungen gegen Pertussis (Keuchhusten) steht ein Dreifachkombinationsimpfstoff gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis zur Verfügung.

Die Auffrischungsimpfung wird alle 10 Jahre empfohlen. Nach Auswertung entsprechender Titeruntersuchungen empfiehlt der Oberste Sanitätsrat (Impfausschuss) bei Personen ab dem 60. Lebensjahr wegen der altersbedingten Abnahme der Immunantwort die Auffrischungsimpfung gegen Diphterie-Tetanus-Pertussis alle 5 Jahre.
Die Polio-Auffrischungsimpfung wird nach ausreichender Immunisierung im Kindesalter nur mehr für Reisende in Kontinente mit Zirkulation von Polioviren (Afrika, Asien) empfohlen.
Eine Kombinationsimpfung gegen Diphterie-Tetanus-Polio oder Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio sowie die Einzelimpfung mit dem Polio-Salk oder Diphtherie-Tetanusimpfstoff ist nach telefonischer Voranmeldung ebenfalls möglich.

Kosten:
Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio € 20,--
Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis € 13,--
Kombinationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Polio € 10,--
Diphtherie-Tetanus-Impfung € 3,50
Polio Salk Impfung € 9,--

Nicht geimpft wird bei akut fieberhaften Erkrankungen
Bringen Sie bitte zur Impfung Ihre Impfkarte mit.

Impfort: Magistrat der Stadt Wels, Gesundheitsdienst,
Rot-Kreuz-Straße 3, 4600 Wels

Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung unter der
Tel.Nr.: (07242) 235/3920 oder 3940 oder 8900.

 



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Diphterie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfung - Erhebungsblatt (264 kB)
Diphterie-Tetanus-Pertussis-Impfung - Erhebungsblatt (265 kB)
Diphterie-Tetanus-Polio-Impfung - Erhebungsblatt (267 kB)
Diphterie-Tetanus-Impfung - Erhebungsblatt (267 kB)
Polio-Salk-Impfung - Erhebungsblatt (265 kB)



FSME Zeckenimpfung

 

FSME (Zecken)-Impfaktion 2010

Seit dem Jahre 1980 wird in Oberösterreich die Zeckenschutzimpfung angeboten. Trotz dieses Impfangebotes sind in unserem Bundesland 2009 wieder 20 Personen (Stand: 24.11.2009) nach Zeckenstichen erkrankt. 1994 gab es noch 3 Todesfälle und 175 Erkrankungen. Am meisten gefährdet sind nach wie vor Personen über dem 50sten Lebensjahr. Viele ältere Menschen sind aufgrund bereits durchgemachter Zeckenstiche der Meinung, genügend Abwehrkörper aufgebaut zu haben, was leider in vielen Fällen nicht stimmt.

Die durch Zeckenbiss übertragene Hirnhautentzündung (FrühSommer-MeningoEncephalitis) ist eine gefährliche Erkrankung, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige sichere Schutz gegen diese schwere Erkrankung ist die aktive Zeckenschutzimpfung. Geimpft wird mit folgenden inaktivierten Virusimpfstoffen:

  • FSME-IMMUN 0,25 ml für Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

  • FSME-IMMUN 0,50 ml für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollenden 16. Lebensjahr

Impfschema:

Die Impfung gegen die durch Zeckenstich übertragene Hirnhautentzündung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich und besteht aus drei Teilimpfungen, wobei der Impfschutz bereits nach zwei Teilimpfungen erreicht wird.
Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa 1-3 Monate und die dritte Teilimpfung 9 – 12 Monate nach der vorangegangenen Teilimpfung zu erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sind regelmäßige Auffrischungsimpfungen erforderlich.

Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich. Der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates empfiehlt, alle weiteren Auffrischungsimpfungen im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, um fortgesetzt den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind im 3-Jahres-Intervall aufzufrischen.

Die FSME (Zecken)-Schutzimpfung ist bei der Impfung in der Dst. Gesundheitsdienst bar zu bezahlen.  
Eine Teilimpfung kostet für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 11,00 (nur Impfstoffkosten )
  • Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr € 12,80 (Impfstoffkosten € 11,00 + € 1,80 Arzthonorar)
  • Für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr € 15,00
    (Impfstoffkosten € 13,20 + € 1,80 Arzthonorar)

Nach der durchgeführten Impfung erhalten Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger pro Impfung € 3,63 rückerstattet.

Sonderregelung:
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern werden für das 3. und jedes weitere Kind die gesamten Kosten der Zeckenschutzimpfung vom Amt der o.ö. Landesregierung übernommen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis (Impfkarte), dass für zwei Kinder die Zeckenschutzimpfung selbst bezahlt wurde.

Nicht geimpft wird bei

  • fieberhaften Erkrankungen
  • Immunglobulinstörungen
  • Bestehen einer Schwangerschaft
  • aktiver Tuberkulose
  • Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß, Formaldehyd, Chlortetracyclin, Gentamycin und Neomycin

Anmeldungen zur Zeckenschutzimpfung werden ab sofort persönlich oder telefonisch bei der 

Dst. Gesundheitsdienst des Magistrates der Stadt Wels,
Rot-Kreuz-Straße 3 (hinter dem Roten Kreuz)
Tel.Nr. 235 DW. 3920
,3900 oder Fax. Nr. 235/3990,

während der Amtsstunden
                        Montag bis Freitag von 08 - 12 Uhr
                        Montag, Dienstag,
                        Donnerstag            von 14 - 16 Uhr

entgegengenommen.



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FSME Erwachsene - Erhebungsblatt (279 kB)
FSME Kinder - Erhebungsblatt (274 kB)



Lungenfunktionstest 2010

Wie gesund ist meine Atmung?
Kostenloser Lungenfunktionstest
am 17. und 18. Sepzember 2010

Auf Initiative der Dienststelle Gesundheitsdienst des Magistrates der Stadt Wels in Zusammenarbeit mit der Lungenabteilung des Klinikum Wels-Grieskirchen wird der Welser Bevölkerung auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit geboten, an einem kostenlosen Lungenfunktionstest teilzunehmen.

Die Untersuchungen finden am
Freitag, den 17. September 2010 (von 9.00 - 17.00 Uhr)
sowie
Samstag, den 18. September 2010 (von 9.00 - 12.00 Uhr)

jeweils im max.center, Gunskirchner Straße 7, statt.

Für den Lungenfunktionstest ist es lediglich notwendig, so kräftig wie nur möglich, in das Lungenfunktionsgerät zu blasen. Für die entsprechende Hygiene ist gesorgt, denn jede Person erhält ein neues, einmal verwendbares Mundstück.

Mehrmals gewechselte Bakterienfilter und Einwegventile gewährleisten Keimfreiheit.
Die o.a. Untersuchung erfolgt ohne Röntgenstrahlung. Außerdem muss die Kleidung nicht abgelegt werden.
Nach dem Lungenfunktionstest erhält jeder einen persönlichen „Atmungsbericht", der darauf hinweist, wie man die Atmung gesund erhalten bzw. verbessern kann.
Sollte eine Störung gefunden werden, werden entsprechende Befunde ausgestellt, mit denen man den Hausarzt oder einen Facharzt für Lungenkrankheiten aufsuchen sollte. Die Überprüfung ist jedem zu empfehlen, denn viele Menschen bemerken erst dann, dass sie nicht gesund sind, wenn sie bereits wesentlich eingeschränkte Atemfunktionen aufweisen.